Weitere Entscheidung unten: OLG München, 17.11.2017

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 25.01.2018 - 10 U 780/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,1706
OLG Dresden, 25.01.2018 - 10 U 780/17 (https://dejure.org/2018,1706)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.01.2018 - 10 U 780/17 (https://dejure.org/2018,1706)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 10 U 780/17 (https://dejure.org/2018,1706)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • IWW

    § 631 Abs. 1 BGB; § 633 Abs. 2 BGB; § 634 Nr. 4 BGB; § 280 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Architekten im Rahmen der Bauüberwachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Pflichten des Architekten im Rahmen der Bauüberwachung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verlegen von Altparkett nicht überwachungspflichtig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Die Verlegung von Parkett ist eine einfache handwerkliche Tätigkeit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verlegen von Altparkett ist nicht überwachungspflichtig! (IBR 2018, 212)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Schleswig, 06.07.1999 - 6 U 69/97

    Mittelbare Verkürzung der Verjährungsfrist durch (formularmäßige) Vereinbarung

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2018 - 10 U 780/17
    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 06.07.1999 (BauR 2001, 1286).
  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 183/10

    Zulässigkeit einer Widerklage in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2018 - 10 U 780/17
    Der zugrunde liegende Sachvortrag der Klägerin, sie habe sich mit der Erwerberin D. darauf geeinigt, dass diese keine weiteren Zahlungen leisten werde, aber auch keine Nachbesserung erfolge, ist durch die Beklagten nicht bestritten worden, so dass er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH MDR 2012, 486) in zweiter Instanz nach § 533 Nr. 2 ZPO zuzulassen ist.
  • LG Frankfurt/Main, 20.04.2010 - 8 O 46/10

    Ein Twitter-Account-Inhaber haftet als Störer für Links auf rechtswidrige Inhalte

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2018 - 10 U 780/17
    Außerdem hätte sie ohne die Mängel am Parkett in dem damaligen Verfahren gegen die Erwerberin D. vor dem Landgericht Leipzig - 8 O 46/10 - eine günstigere Kostenquote erreichen können, so dass sie 5.339,61 EUR netto weniger hätte bezahlen müssen.
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - 5 U 135/14

    Umfang der Pflicht eines Architekten zur Bauüberwachung

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2018 - 10 U 780/17
    Er kann die Einhaltung der erforderlichen Rahmenbedingungen und der Grundvoraussetzungen für das konkrete Gewerk überprüfen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.04.2016 - 5 U 135/14, Rn. 45 bei juris).
  • OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 57/07

    Haftung des Architekten bei der Bauüberwachung: Keine Pflicht zur lückenlosen

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2018 - 10 U 780/17
    Ein Architekt, der weiß, dass er seine Überwachungsaufgaben nicht ordnungsgemäß ausführt bzw. nicht ausführen kann, darf den Auftraggeber darüber nicht im Unklaren lassen (OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2007 - 21 U 57/07, Rn. 50 bei juris).
  • OLG Saarbrücken, 13.08.2003 - 1 U 757/00

    Architektenvertrag: Mängel am Bauwerk auf Grund von Planungs- oder

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2018 - 10 U 780/17
    Zu diesen Arbeiten zählen grundsätzlich Parkettverlegearbeiten (OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.08.2003 - 1 U 757/00).
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.11.2017 - 10 U 780/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,45116
OLG München, 17.11.2017 - 10 U 780/17 (https://dejure.org/2017,45116)
OLG München, Entscheidung vom 17.11.2017 - 10 U 780/17 (https://dejure.org/2017,45116)
OLG München, Entscheidung vom 17. November 2017 - 10 U 780/17 (https://dejure.org/2017,45116)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 7 Abs. 1; BGB § 249; VVG § 115 Abs. 1; ZPO § 286 Abs. 1, § 529 Abs. 1 Nr. 1
    Verkehrsunfall - Haftungsverteilung nach Kollision von Sattelzug mit Pkw bei unaufklärbarem Unfallhergang

  • verkehrslexikon.de

    Haftungsverteilung bei Berührungsunfall zwischen Sattelzug und Pkw

  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einer Sattelzugmaschine

  • rewis.io

    Verkehrsunfall - Haftungsverteilung nach Kollision von Sattelzug mit Pkw bei unaufklärbarem Unfallhergang

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einer Sattelzugmaschine

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1 ; StVG § 17 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einer Sattelzugmaschine

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einer Sattelzugmaschine

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG München, 17.11.2017 - 10 U 780/17
    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche, vgl. zuletzt BGH VersR 2005, 945; Senat in st. Rspr., u. a. Urt. v. 9.10.2009 - 10 U 2965/09 [juris] und v. 21.6.2013 - 10 U 1206/13).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG München, 17.11.2017 - 10 U 780/17
    Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen (BGHZ 159, 254 [258]; NJW 2006, 152 [153]; Senat, a. a. O.); bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen nicht (BGH, a. a. O.; Senat, a. a. O.).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG München, 17.11.2017 - 10 U 780/17
    Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen (BGHZ 159, 254 [258]; NJW 2006, 152 [153]; Senat, a. a. O.); bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen nicht (BGH, a. a. O.; Senat, a. a. O.).
  • OLG München, 21.06.2013 - 10 U 1206/13

    Haftungsverteilung bei einer Vorfahrtverletzung

    Auszug aus OLG München, 17.11.2017 - 10 U 780/17
    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche, vgl. zuletzt BGH VersR 2005, 945; Senat in st. Rspr., u. a. Urt. v. 9.10.2009 - 10 U 2965/09 [juris] und v. 21.6.2013 - 10 U 1206/13).
  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2965/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftungsverteilung bei einer

    Auszug aus OLG München, 17.11.2017 - 10 U 780/17
    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche, vgl. zuletzt BGH VersR 2005, 945; Senat in st. Rspr., u. a. Urt. v. 9.10.2009 - 10 U 2965/09 [juris] und v. 21.6.2013 - 10 U 1206/13).
  • KG, 05.04.2018 - 29 U 37/17

    Teilweise Unzulässigkeit der Berufung

    aa) Das Landgericht ist insbesondere zutreffend - und insoweit vom Kläger nicht beanstandet - davon ausgegangen, dass bei Unaufklärbarkeit des genauen Unfallhergangs eine Haftungsverteilung entsprechend der Betriebsgefahr der unfallbeteiligten Fahrzeuge vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Marz 2012 - VI ZR 167/11 - juris Rdn. 4; OLG München, Urteil vom 17. November 2017 - 10 U 780/17 - juris Rdn. 5; Beschluss vom 15. Dezember 2017 - 10 U 104/17 - juris Rdn. 6) und vorliegend aufgrund der gleich großen Betriebsgefahr beider Fahrzeuge eine hälftige Haftungsquote anzunehmen ist.

    Anhaltspunkte für, die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2005 - VI ZR 175/04 - juris Rdn. 9; OLG München, Urteil vom 17. November 2017 10 U 780/17 - juris Rdn. 6; KG, Beschluss vom 30. November 2017 - 22 U 34/17 - juris Rdn. 5).

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